Donnerstag, 9. Januar 2020

Deutsches Gericht hält Nachwuchsforderung an frühere Landwirtschaftsministerin für plausibel

Vorgeschichte aus dem letzten Jhd. vor Facebook Geburt

Region NRW (bis Anfang der 1990er durch 2 Mauern bzw. Zäune von West-Berlin isoliert)
11. Mai 1980 - Grüne scheitern aufgrund einer geheimen Wahl beim Versuch eine Landtagsfraktion zu gründen.
10. März 1985 - „in Lüdenscheid brachte eine rund zwanzigköpfige Arbeitsgruppe »LAG SchwuP« unter dem Titel »Sexualität und Herrschaft« einen 21seitigen Entwurf ein. Trotz etlicher Warnungen aus den eigenen Reihen billigten die Delegierten am 10. März nach fast dreistündiger Diskussion mit 76 zu 53 Stimmen den Inhalt, wegen noch klärungsbedürftiger Dissenspunkte allerdings nur als „Arbeitspapier“.
17. März 1985 -Bereits sieben Tage nach dem Parteitag wurde der Beschluss wegen schwerer Bedenken vom Landeshauptausschuss mit 40 zu 4 Stimmen ausgesetzt, ohne ihn aber aufheben zu können.
30. März 1985 - Sonder-Landesdelegiertenkonferenz in Bad Godesberg verabschiedet einen „neuen Programmteil »Sexualität und Herrschaft« [..] in dem nur noch die Abschaffung der Paragraphen 175 und 182 (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) gefordert wurde, womit die Grünen/NRW ihre Forderungen an die der Bundesgrünen anglichen“ [Anm.d.Red.: gesetzliche Umsetzung der Forderung erst am 31.05.1994 durch einen gesamtdeutschen Bundestag]   
12. Mai 1985: Grüne in NRW scheitern erneut am Versuch Abgeordnetendiäten zu bekommen (Landtagswahl in NRW 1985)

Region West-Berlin
12. März 1986 - Große Anfrage der AL-Fraktion unter der Überschrift »Gewalt gegen Kinder in Familien“ : Während der Begründung zu dieser Anfrage wurde der AL-Abgeordneten Ingvild
Kiele vom Abgeordneten Manfred Jewarowski (CDU) die Zwischenfrage gestellt, wie sie
zu dem Antrag stehe, den die nordrhein-westfälischen Grünen zur Aufhebung der Straf-
androhung wegen sexueller Handlungen an Kindern gestellt hätten. Darauf erfolgte ein
Zwischenruf von Renate Künast: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“   

Frau Kiele erklärte:„Ich möchte (...) auf eine spätere Möglichkeit verweisen, diese Frage zu diskutieren, weil ich den sexuellen Missbrauch von Kindern ausdrücklich bei dieser Geschichte heraushalten möchte.(...) Wir werden dazu einen Antrag einbringen und sind dann gern bereit, darüber etwas differenzierter zu diskutieren. Sie wollen mich jetzt doch hier, so glaube ich, nur vorführen.
22. September 1986 -  AL-Antrag zu Hilfen für sexuell misshandelte
Mädchen (später „Mädchen“ durch „Kinder“ ersetzt): u.a.  „(...) Forderung nach Verbot von Pornographie mit Kindern (...)“
[anm.d.Red: nachlesbar unter:  Bericht und Handlungsempfehlungen Seite*n 74-75]
29. Januar 1989 -  „ein überraschendes Ergebnis"  bei den ersten freien und geheimen Wahlen nach dem öffentlichen Zwischenruf von Frau Künast 

Geschichte aus dem aktuellen Jahrhundert

19. September 2008 - erster Online-Artikel in der regionalen Ausgabe des amerikanischen Facebook Verlagshauses
24. Mai 2015 -  Online-Artikel der Welt zeigt bzw. fragt unter der Überschrift "Grüne-Politikerin A gerät in Erklärungsnot" : "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!" Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?“
ca. Oktober 2019"Die Beteiligte betreibt die Internetplattform Y, bei der die Nutzer die Möglichkeit haben, Textbeiträge, Fotos und Videos zu veröffentlichen. Auf dieser Plattform stellten Unbekannte die auf den Seiten 4 bis 22 der Antragsschrift wiedergegebenen Äußerungen ein,(...)"

9. September 2019 -  Beschluss vom LG Berlin (Auszüge/ Volltext/Mirror)

"Auch wenn die Antragstellerin ihren Einwurf [gesprochen am 29.05.1986] anders verstanden wissen will, wird der knappe, die Zwischenfrage des CDU-Abgeordneten korrigierende Einwurf, wie dies der Online-Artikel der Welt vom 24.05.2015 zeigt, von der Öffentlichkeit als Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf der Landtagsfraktion der Grünen in NRW wahrgenommen."
Fake-check: 
- Landtagsfraktion der Grünen: erstmals offiziell 1990 im NRW-Landtag
- LG Theorie 'die' Öffentlichkeit könne den 'Einwurf' nur Online durch Zeigung der Zwischenfrage"Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?“ wahrnehmen

Die Fähigkeit eine Landtagsfraktion der Grünen bereits 1985 erblickt zu haben vernachlässigt andere:
-(4) In der Bezeichnung "Pädophilen-Trulla" kann eine Beleidigung nach § 185 StGB nicht erblickt werden.
 - (6) In der auf den Post und damit auf die dort wiedergegebene Äußerung der Antragstellerin bezogene Äußerung "Mensch ... was bis Du Krank im Kopf!!!" kann eine Beleidgung nach § 185 StGB nicht erblickt werden.
  - (12) Die Äußerung, die sind alle so krank im Kopf, stellt sich ebenfalls als Kritik an ihrer im Post wiedergegebenen Äußerung wieder, auf die dieser Kommentar erfolgte. Eine Beleidigung der Antragstellerin nach § 185 StGB kann hierin nicht erblickt werden.

>> Nachwuchsforderung statt Ablebenswunsch <<

(20) Der Kommentar "Ferck du Drecksau" steht in unmittelbaren Zusammenhang zu dem Post und nimmt Bezug auf den dort wiedergegebenen Zwischenruf der Antragstellerin. In diesem Zusammenhang stellt die Äußerung "Ferck du Drecksau" keine Beleidigung dar, wobei der unbefangene Durchschnittsleser nicht erkennen kann, was der Verfasser mit "Farck" hat schreiben wollen. Es kann "verrecke" sein, wie dies die Antragstellerin meint, zwingend ist dies aber nicht, es kann ebenso gut auch "Ferckel" sein.

Ferckel du 64 jähriges Schwein (w)....
... der Berliner Flughafen braucht wohl auch noch etwas länger

Kritisch Hinterfragt

- selbst das ansonsten seriöse Nachrichtenmagazins Der Postilion (PR: "ehrliche Nachrichten - unabhängig, schnell, seit 1845") hatte nur paar Albernheiten übrig
- andere Online-Artikel des Welt-Verlags zeigen, dass wohl Gruppensex mit nur einem Kind verführerisch ist
Der Rückblick fällt Künast schwer , die Forderung einer extrem weitgehenden Strafrechtsliberalisierung und antiautoritäre Erziehung könnten eine plausible Ursache für den Rückgang von offline-lesenden Richtern sein

Anm.d.Red.: aufgeflogen ist das Ganze, weil ein Insider unter dem Pseudonym Mistmatz auf lawblog berichtet hat bei der Facebook-Diskussion wäre der Kontext "Kinderpornografie" gewesen